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Alles klar! Mehr dazuGenießen Sie den freien Blick auf die Nordsee. Erleben Sie nordfriesische Gastlichkeit. Ihre Gastgeberin: Karin Brockmeier
Erholsame Wellnessferien an der Nordsee...
Mit Aussicht auf die Nordseebrandung, Salzwiesen und breiten Sandstrände wohnen Gäste im Wellnesshotel Ambassador. Das Haus liegt unmittelbar an einer der breiten Salzwiesen, die unter Naturschutz stehen. Über einen Holzsteg gelangt man ans Meer. Hier, am Strand der Nordsee, lassen sich endlose Spaziergänge an der gesunden, aerosolhaltigen und allergenarmen Luft unternehmen.
Im Wellnesshotel prägen klare, frische Farben und geschmackvoll unaufdringliches Design die Räume. Der Blick aufs Meer begleitet die Gäste bis in die Wellnessabteilung des Ambassador: Man genießt ihn in den Behandlungsräumen des Kosmetik- & Wellnessbereichs ebenso wie in den Außenwhirlpools der Spa-Terrasse. Gäste des Hauses können an den zahlreichen kostenfreien Well-Fit-Kursen teilnehmen; darunter Nordic Walking, Aquafitness, Pilates oder Yoga und Qi Gong. Hundehalter wird es freuen, dass das Hotel ausgesprochen tierfreundlich eingestellt ist – das verspricht erholsame Wellnessferien für Mensch und Tier.
Die Nähe zum Meer wird in allen Bereichen des modern-schlichten Hauses spürbar: Im Kosmetik- & Wellnessbereich mit Meerblick, bei Spa-Anwendungen mit Algen, Meersalz, Bernstein und Schlick, oder bei einem Spaziergang am langen Strand der Nordsee, der direkt vor dem Hotel liegt.
Das Hotel Ambassador ist tierfreundlich eingestellt und Hunde sind (bei vorheriger Anmeldung) gern gesehen.
Der moderne, 1.200 qm große Wellnessbereich „Auramaris Spa“ sorgt nicht nur an „Schietwetter“-Tagen für Entspannung. Auf zwei Etagen verteilt, verfügt das Hotel über einen Kosmetik- und Wellnessbereich mit Schwimmbad und Saunen sowie über eine Dachterrasse mit Meerblick-Whirlpoolbädern.
Unter fachlicher Anleitung werden im Ambassador Hotel & Spa Licht-Therapien angeboten. Außerdem genießen Gäste hier verschiedene therapeutische Massagen, fernöstliche Körperbehandlungen, regionale Bernstein-Körperanwendungen, Behandlungen im Ganzkörper-Soft-Pack-System und Aromaöl- & Thalassobäder.
Die Beauty-Abteilung im „Auramaris Spa“ des Wellnesshotels lässt einen uneingeschränkten Blick auf die Weite der Nordsee zu. Hier kann der Gast zwischen zahlreichen unterschiedlichen Beauty-Anwendungen wählen. Zur Wahl stehen verschiedene Thalasso-Anwendungen und Gesichtsbehandlungen mit Produkten der Marken Dr. Babor und OceanWell.
Im Mittelpunkt der kostenfreien Well-Fit-Angebote stehen sanfte Fitness- & Entspannungskurse. Aber auch Menschen mit viel Bewegungsdrang kommen auf ihre Kosten. Von Pilates über Nordic Walking, Aquafitness, Zen-Gymnastik und Yoga bis hin zu Anleitungen an den Geräten im Fitnessstudio werden die Gäste bei vielen Sportarten professionell angeleitet.
Das Haus hat einen therapeutischen Anspruch, den es konsequent erfüllt. Ein Therapeut begleitet die Gäste während ihres Aufenthaltes.
nordseetypische Gebäude wie Leuchttürme, Backhäuser und Haubarge - das sind imposante Häuser aus dem 16. und 17. Jahrhundert, die heute als Wahrzeichen der Region auftreten und von der wirtschaftlichen Blütezeit erzählen. Städte wie St. Peter-Ording und Husum, Schiffstouren nach Helgoland, Sylt, Amrum, Föhr oder auf die Halligen. Der Naturpark Wattenmeer mit seinen typischen Salzwiesen.
Die Lage des Wellnesshotels unmittelbar am zwölf Kilometer langen Sandstrand ist bestens geeignet für ausgedehnte Spaziergänge in aerosolhaltiger Luft. Außerdem können Gäste hier Joggen, Radfahren und vielen Wassersportarten wie Segeln, Kitesurfen oder Windsurfen nachgehen.
An der Nordseeküste gibt es für Golfer viele Möglichkeiten auf abwechslungsreichen Plätzen mit Meerblick dem Golfsport nachzugehen. In der näheren Umgebung des Ambassador Hotel & Spa liegen fünf Golfplätze.
Als Hotel in unmittelbarer Nähe zum Meer serviert das Ambassador viel fangfrischen Fisch und Krabben. Aber auch internationale Spezialitäten und wechselnde Themenbuffets werden im Hotelrestaurant „Sandperle“ präsentiert. Die Speisen werden aus hochwertigen frischen und regionalen Produkten nach der Idee des Vereins „Feinheimisch“ zubereitet. Feinheimisch steht für die Förderung der regionalen Ess- und Kochkultur in Schleswig-Holstein und eine enge Zusammenarbeit mit Landwirten und Lebensmittel-Produzenten der Umgebung.
Die „Sandbar“ liegt unmittelbar an der Strandpromenade, die über den Holzsteg zum Meer hinüber führt. An den Nachmittagen können hier die Kreationen der hauseigenen Patisserie genossen werden. Wer seinen Digestif am liebsten in Begleitung live dargebotener Klaviermusik einnimmt, wird sicher häufiger Gast in der Lounge des Hotels sein.
in Schleswig-Holstein, in Nordfriesland, auf der Halbinsel Eiderstedt direkt in St. Peter-Ording direkt an der Nordseeküste und umgeben von Salzwiesen. Nordfriesland bietet urige kleine Orte, alte Fischerhäfen, saftige Wiesen und einen fast unendlich weiten Horizont. Hier erholt man sich beim Rauschen der Brandung und dem Blick aufs Meer. Der Strand, an den das Wellnesshotel Ambassador grenzt, ist mit bis zu zwei Kilometern außergewöhnlich breit und erstreckt sich über zwölf Kilometer Länge. Ökologisch wertvoll sind die vielen natürlich gewachsenen Salzwiesen, die den Übergang von Strand zu Meer an diesem Abschnitt der Nordsee prägen: Sie sind Heimat zahlreicher, seltener Kleintierarten.
Sie fahren über die Autobahn A 23 bis zur Abfahrt Heide-West, dann weiter auf der Bundesstraße 5 über Tönning bis St. Peter-Ording. Dort folgen Sie der Hauptstraße in Richtung Kurzentrum/Ortsteil Bad. Unser Hotel finden Sie dann an der am Ende befindlichen Einbahnstraße. Nutzen Sie dort die erste Ausfahrt rechts.
Sie fahren über die Autobahn A 23 bis zur Abfahrt Heide-West, dann weiter auf der Bundesstraße 5 über Tönning bis St. Peter-Ording. Dort folgen Sie der Hauptstraße in Richtung Kurzentrum/Ortsteil Bad. Unser Hotel finden Sie dann an der am Ende befindlichen Einbahnstraße. Nutzen Sie dort die erste Ausfahrt rechts.
Mit dem ICE von Hamburg aus fahren Sie bis nach Husum und von dort mit der Nord-Ostsee-Bahn direkt bis zur Endhaltestelle Bad St. Peter-Ording. Nun sind es nur noch ca. 10 Minuten Fußweg bis zum Hotel.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Hotelaufnahmevertrag
Dezember 2009
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in
diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“umfasst und ersetzt
folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-,
Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer
sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken zu
öffentlichen Einladungen oder zu sonstigen Werbemaßnahmen, zu
Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen
und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten
Räume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung
abhängig gemacht werden, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB
abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur
Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurde.
4. Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsabschluss
vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.
II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des
Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für
den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen
mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus
dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich
in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in
fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen
gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und
die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies
gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen
des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die
jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich der
Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung,
so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; das
Hotel ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nach zu
belasten.
3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden
gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl
der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig
machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen
des Hotels erhöht.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10
Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel
kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit
vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in
Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften,
an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz
zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 1 5,-
an das Hotel zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos
anfallen, trägt der Kunde.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie,
einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch
nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag
vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu
verlangen.
7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für
bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht
bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein
Zurückbehaltungsrecht ausüben.
9. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegebenenfalls
gegen Berechnung mitgebracht werden.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) /
Nichtinanspruchnahme
der Leistungen des Hotels
(No Show)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt
diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch
dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung
des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn
diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges
gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum
kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde
bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche
des Hotels auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht
zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des
Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
3. Die kostenfreie Stornierung eines Zimmers ist bis 14 Tage vor Anreise möglich. Bei
kurzfristigerer Buchung ist eine Stornierung noch bis 24 Stunden nach Buchungseingang,
spätestens jedoch bis 48 Stunden vor Anreisetermin kostenfrei möglich. Bei Nichteinhaltung
der Stornofrist behält sich das Hotel vor, Ausfallkosten zu berechnen. Die Stornofristen gelten
ausschließlich für Einzelreservierungen (bis maximal 2 Zimmer). Bei Buchung einer größeren
Anzahl an Zimmern, gelten die in der Buchungsbestätigung schriftlich mitgeteilten
Stornofristen.
4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel
die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das
Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte
Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens
90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder
ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements
zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder
nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten
Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach
den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf
sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option,
wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht
zur festen Buchung im Rahmen einer vom Hotel festgesetzten Frist bereit ist. Feste Buchung
bedeutet in diesem Fall, dass ab diesem Tag ein Hotelaufnahmevertrag zustande kommt und
die ursprünglich vereinbarte, kostenlose Rücktrittsfrist außer Kraft gesetzt wird.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/
oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen
einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes,
gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des
Kunden auf Schadensersatz.
5. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche
Veranstaltungen kann das Hotel unterbinden bzw. den Abbruch
verlangen.
6. Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 2, 3 und 5
ein Schadensersatzanspruch vom Hotel gegen den Kunden
entstehen, so kann das Hotel den Anspruch pauschalieren.
Klausel IV Nr. 3 gilt in diesem Fall entsprechend. Dem Kunden
bleibt in diesen Fällen der Nachweis möglich, dass kein oder nur
ein geringer Schaden entstanden ist.
VI. Zimmerbestellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer. Sollten diese in der Auftragsbestätigung und/
oder im Hotelaufnahmevertrag zugesagt, aber nicht verfügbar
sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im
Haus oder in anderen, vergleichbaren Objekten zu bemühen.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich
eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende
Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte
Zimmer nach 16.00 Uhr anderweitig zu vergeben,
ohne dass der
Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann.
Ansprüche des Hotels aus Klausel IV bleiben von dieser Regelung
unberührt.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens
um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann
das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für
dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des
vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00
Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch
nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel
kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt
entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für
seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden
auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen
sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu
vertreten hat, sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzli-chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.
Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder
Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel
bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach
den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen
des Zimmerpreises, höchstens 1 3.500,-, für Geld, Wertpapieren
und Kostbarkeiten bis zu 1 800,-. Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert entsprechend
der Versicherungssumme des jeweiligen
Hotels im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser
Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis
von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel
Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Haftung besteht nur dann, wenn
die Zimmer oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen
wurden, verschlossen waren.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf
einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt
wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet
das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Eine Haftung wird nicht übernommen. Nachrichten, Post und
Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und –
auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
5. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen,
Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt
die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein
erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach
Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme
oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten
– ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz
2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand
der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und
des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame
Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der
unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt und wirksam.
