Weiterempfehlung: 90 %
Besucherbewertung:
sehr gepflegtes Hotel mit ausgezeichnetem Essen ; sehr freundlichen und engagierten Mitarb...
Privatreisender (40 Jahre) - Mittwoch, 11.Februar 2015 4.87
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Die Hotel-Rezeption hilft Ihnen gerne!
„Den Wald zu Häupten, den See zu Füßen, so träumst du hier...“
Das Ruppiner Seenland, von Theodor Fontane so vor 150 Jahren beschrieben, hat einen ganz besonderen Reiz. Der Duft von Kiefernwald, frei laufende Rehe und Vogelgezwitscher – all das bietet die Natur, die das Hotel & Spa Sommerfeld umgibt. Das von Familie Naujokat-Schröter geführte Haus liegt am idyllischen Beetzer See und ist gleichzeitig nahe Berlin.
Grüne Wiesen, Waldlandschaften und zahlreiche kleinere und größere Seen begeistern Naturfreunde und Vogelkundler. Und während man den Spuren Fontanes durch die Landschaft folgt, lässt sich ganz nebenbei viel Kulturgeschichte erfahren.
Neben seiner Nähe zur unverstellten Natur und umfassenden Möglichkeiten zur Aktivität im Freien, bietet das Wellnesshotel Erwachsenen viel Ruhe. Gäste können hier bei einem romantischen Kurzurlaub zu zweit oder einem ausgedehnten Wellnessurlaub die Stille genießen und neue Kraft tanken. Im Anima Spa findet man eine breite Auswahl an klassischen und asiatischen Wellnessanwendungen sowie Thalasso-Behandlungen.
Das hauseigenen „Anima Spa“ (ab 14 Jahren) steht für ein Konzept, das mit besonderer Optik und Erlebnisvielfalt realisiert wurde. Es beinhaltet einen eleganten Innenpool, in dem man abends neben dem brennenden Kamin schwimmen kann und einen ganzjährig beheizten Außenpool mit Blick in die Natur.
Das Anima Spa (ab 14 Jahren) ist eine Oase der Stille. In dem Wellnessbreich des Hotel & Spa Sommerfeld erwartet die Gäste auf 1.500 qm unter anderem ein Innen- und ein beheizter Außenpool und veschiedene Saunen. Außerdem können hier vielfältige Wellness- und Gesundheitsanwendungen gebucht werden.
Im Ruhebereich kann man sich nach den Saunagängen oder einer Schwimmeinheit mit Blick in die Natur oder am wärmenden Kamin ausruhen.
Wellness-Behandlungen werden in den liebevoll gestalteten Beauty- und Wellnessräumen durchgeführt: Gäste genießen zum Beispiel eine Massage im “Wald”, Thalasso im “Meer” oder ein Cleopatrabad im “Seeblick“.
Das breite Angebot umfasst klassische Massagen, thailändische Massagen, Thalasao-Behandlungen, Wohlfühlbäder und Gesundheitsbäder. Außerdem können Paare in einem Partnermassge-Kurs lernen, sich gegenseitig gekonnt zu massieren.
Im Beauty-Bereich werden Kosmetik-Anwendungen für Sie & Ihn mit Produkten von Thalgo Cosmetic und Dr. Spiller Biocosmetic durchgeführt. Nach einer Hautanalyse können abgestimmte reinigende und pflegende Gesichtsbehandlungen, oder auch ein Make-up gebucht werden. Oder man lässt Gesicht, Hals, Dekolleté und Nacken bei einer Massage verwöhnen.
Kursprogramm mit täglich wechselnden Angeboten: Wassergymnastik, Aquafitness, Rückengymnastik, Nordic Walking, Bauch-Beine-Po, Qi Gong, Tibetische Übungen, Atem- und Entspannungstraining. Außerdem kann Personal Training gebucht werden.
die Fontanestadt Neuruppin, das Schloss Rheinsberg, das historische Scheunenviertel in Kremmen, das Brandenburg-Preußen Museum in Wustrau sowie das Storchendorf und Teichland Linum. Naturfreunde finden mit dem Naturpark Stechlin-Ruppiner Land und den angrenzende Naturparks des Westhavellands, mit den Uckermärkischen Seen, Barnim, dem Biosphärenreservat Schorfheide Chorin und dem Nationalpark Müritz viele Möglichkeiten für Ausflüge ins Grün.
Die Umgebung des Wellnesshotels eignet sich gut für Jogging und Walking um den Beetzer See (3 km) oder durch die Beetzer Heide (10 km). Zum Radfahren bietet sich der Rhinluch Radweg mit interessanten Zwischenstopps an.
Der Golfanlage Wall (7 km vom Hotel entfernt) mit 18-Loch und 9-Loch Golfplatz bietet sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene in naturbelassener Umgebung sportliche Herausforderungen.
Frische, Saisonalität und Regionalität sind die Hauptzutaten der Küche im Hotel & SPA Sommerfeld. Kräuter und Gewürze aus dem hoteleigenen Garten gibt es als aromatische Krönung obendrauf. Um kulinarisch zu überraschen, fügen die Köche den Kreationen auch mal einen Hauch Exotik und Ferne Welt hinzu. Genießen kann man à la carte oder am Büfett, auch Vegetarisches gibt es und dazu erlesene Weine. Zum Ausklang empfiehlt sich ein Aperitif an der gemütlichen Kamin-Bar.
im Bundesland Brandenburg, nur 35 Kilometer nördlich von Berlin und doch ganz ruhig, inmitten unverstellter Natur. In der Region Ruppiner Seenland gelegen ist das Hotel & Spa Sommerfeld von viel Grün und zahlreichen Seen umgeben.
Berlin-Tegel 45 km
Aus Berlin kommend:
A10 (Berliner Ring) bis zum Autobahndreieck Havelland. Wenn man das Dreieck passiert hat, verlässt man die sich anschließende A 24 nennende Autobahn an der kurz darauf folgenden Abfahrt „Kremmen/Sommerfeld". Dort hält man sich links in Richtung Kremmen und folgt der Ausschilderung in Richtung Sommerfeld bis zum Hotel (Ringhotel).
Aus Hamburg kommend:
Verlassen Sie die A 24 an der Abfahrt "Kremmen/Sommerfeld". Dort fahren Sie rechts in Richtung Kremmen und folgen der Ausschilderung in Richtung Sommerfeld bis zum Hotel (Ringhotel).
Regional Express RE 6, Berlin Spandau - Neuruppin, Bahnhof Beetz-Sommerfeld (600 m bis zum Hotel - Shuttle-Service)
sehr gepflegtes Hotel mit ausgezeichnetem Essen ; sehr freundlichen und engagierten Mitarbeitern- großes Lob ! Rundum Wohlfühlen garantiert !
Wir kommen auf jeden Fall wieder !!!
Zum reinen Entspannen ist die Lage traumhaft. Für Tagesausflüge ist das Angebot in der direkten Umgebung für die jüngere Generation eher bescheiden. Die Wellnessanwendungen und die dazugehörigen Mitarbeiter sind erstklassig (kompetent und freundlich). Das Essen könnte in Zeiten, wo gesunde Ernährung wieder stärker in den Fokus rückt, mehr auf vegetarische oder noch besser basische Ernährung ausgerichtet werden.
Es war sehr schön,wir kommen wieder!Wir haben Sie schon empholen.
Der allgemeine Eindruck war so, daß wir uns schon einen Termin überlegen an dem wir wieder kommen
Ich komme immer wieder gerne! Vor allem die familiäre, freundliche Atmosphäre ist unschlagbar.
Im Allgemeinen hat es uns soweit gut gefallen.
Immernoch schön, leider zu voll, die Essensauswahl hat sehr nachgelassen (Kuchenangebot, Salatbar etc.)
Größte Enttäuschung: Das Turmzimmer (Raucherzimmer) ist zu! Das war bisher einer der Gründe, immer wieder zu kommen. Der fällt jetzt weg. Mit einem Kännchen Kaffee und einer Zeitung eine Stunde geruhsam in den Tag starten und dabei rauchen zu können ist für Raucher nämlich auch Wellness! ;-) Daß dann im Raucherzelt an der Bar nur einer von zwei Heizern geht, ist dann noch das i-Tüpfelchen ... Habe ich mir das eingebildet, oder ist der Service nicht mehr ganz so herzlich wie früher? Haben die Angestellten vielleicht inzwischen auch mehr Druck, mehr Arbeit usw. wie überall? Entspannte, glückliche Angestellte sind ganz natürlich offen, herzlich und bemüht zu den Gästen ... Kleiner praktischer Tipp: Die Milchkännchen beim Frühstück sind zu klein, man muß deshalb dauernd nachfüllen ;-). Ansonsten immer noch alles sehr schön, vielleicht kommen wir auch wieder. Aber ein bißchen ist der Lack ab, also nicht nachlassen!
Das Wochenende war sehr schön. Wir kommen wieder!
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (Stand: November 2014)
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2.1 Vertragspartner sind Hotel am See Sommerfeld Betriebs GmbH (Hotel) und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr … [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels]. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand … [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels].
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
