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Wir haben uns - wie immer - sehr wohl gefühlt.
Privatreisender (70 Jahre) - Freitag, 30.Dezember 2016 4.88
Auszeit, Ruhe und Entspannung im nördlichen Schwarzwald
Das 4-Sterne Hotel Therme Bad Teinach liegt im schönen Teinachtal des nördlichen Schwarzwaldes und ist umgeben von Natur und vielseitigen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten. Das Wellnesshotel liegt direkt an einem hoteleigenen Park. Seit Weihnachten 2015 erstrahlt die Mineraltherme im neuen Glanz und bietet im Innenbereich der Thermenlandschaft Entspannung und Erholung. Gäste baden dort im ursprünglichen Wasser voller Heilkräfte und genießen erholsame Stunden in der neuen Thermen- und Saunalandschaft. Über der Therme erwartet die Hotelgäste ein weiterer exklusiver Spa-Bereich, mit vier Panoramasaunen und Ladies Spa. In Annemarie Börlinds „Natural Beauty Spa“ kann man sich bei Gesichts- und Ganzkörperanwendungen mit exklusiver Naturkosmetik aus dem Schwarzwald veröhnen lassen.
Die komfortablen Gästezimmer im Haupthaus und Fürstenflügel wurden im Herbst 2015 durch weitere 60 neue Gästezimmer und Suiten im neuen Thermenflügel ergänzt. Weiche Decken, federleichte Kissen und hochwertige Matratzen bieten die besten Voraussetzungen für süße Träume und einen erholsamen Schlaf.
Die Gastronomie des Hotel Therme Bad Teinach ist vielfältig - im Quellenrestaurant und im neuen Wintergarten mit Blick in den eigenen Park werden Spezialitäten aus der Naturparkküche angeboten. Nach einer Wanderung entlang kleiner Bachläufe, durch Wald und Wiesen lädt die urige Wanderhütte des Wellnesshotels – die SCHLOSSBERGHÜTTE Bad Teinach - mit großer Sonnenterrasse Wanderer und Ausflügler zu leckeren Vesperspezialitäten und frisch gezapftem Brauhaus Bier ein.
Eigenes Mineral-Thermalbad – Eröffnung im Innenbereich der Thermenlandschaft ab Weihnachten 2015 – exklusiv für Hotelgäste. Die Beauty-Abteilung setzt auf Naturkosmetik von Annemarie Börlind.
In der neuen Therme baden Gäste in Thermal-Mineralwasser voller Heilkräfte. Hier kann man neue Kraft schöpfen und im Panorama-Spa - u.a mit Saunen mit Blick direkt in den Schwarzwald - entspannen. Im Ladies Spa saunieren und ruhen Damen unter sich.
Angeboten werden:
Seit Weihnachten 2015 ist der Innenbereich der neuen Mineraltherme Bad Teinach nach einer rundum Erneuerung wiedereröffnet. Gäste baden hier im ursprünglichen Thermal-Mineralwasser aus über 1.000 Meter tiefe. Die neue über 2.500 Quadratmeter große Thermen- und Saunalandschaft verfügt über ein Innen- und Außenbecken, einen Heiß- und Eiswasserpool sowie ein Solebecken. Für Kinder gibt es einen separaten Bade- und Spaßbereich. Oberhalb der Therme liegt ein zusätzlicher, exklusiver Spa-Bereich. Hier bieten vier Panoramasaunen einen unvergleichlichen Blick in die Natur, Damen können das separate Ladies Spa nutzen und Ruhelounges sorgen für Entspannung. Außerdem befindet sich hier eine Yoga- und Gymnastik-Lounge, in der Aktiv-Angebote durchgeführt werden.
In Annemarie Börlinds „Natural Beauty Spa“ können sich Gäste bei Gesichts- und Körperbehandlungen mit exklusiven Naturprodukten aus dem Schwarzwald verwöhnen lassen.
Außerdem: Körperpeeling, Körperpackungen, Schönheitsbäder, Body-Wrapping, Gesichtsbehandlungen, Maniküre, Pediküre, Handmaske.
Im Fitnessbereich stehen Cardio- und Kraftgeräten zum individuellen Workout zur Verfügung. Die Dipl. Gesundheitspädagogin des Wellnesshotels bietet ein wöchentlich wechselndes Aktivprogramm von Pilates über Aqua Gym bis Nordic Walking an.
Ausleihen, losfahren und den Schwarzwald genießen: Mit kleinster Anstrengung die höchsten Schwarzwaldgipfel zu erradeln ist mit dem E-Bike kein Problem. Gäste können im Wellnesshotel Therme Bad Teinach Tiefeinsteiger E-Bikes und Mountain E-Bikes gegen Gebühr ausleihen. Die Premiumradwege der Region führen an schönen Aussichtspunkten, idyllischen Landschaften des Teinachtals und kulinarischen Angeboten der Naturparkwirte vorbei. So lässt sich eine Fahrradtour mit der Entdeckung regionaler Köstlichkeiten - von der Schwarzwälder Kirschtorte, dem bekannten Teinacher Wasserbis bis hin zu Bad Teinacher Nudeln - perfekt kombinieren.
In der näheren Umgebung befinden sich die Golfplätze Bad Liebenzell, Domäne Niederreutin in Bondorf, Schloss Weitenburg und Freudenstadt.
Was Felder, Flüsse, Wälder und Wiesen des Schwarzwaldes über die Jahreszeiten hinweg bieten, finden Gäste auf der Speisekarte des À-la-carte-Restaurants im Hotel Therme Bad Teinach. Passend zur Naturparkküche werden edle Tropfen bester Lagen, ein "Kühles" vom Fass oder ein Teinacher Mineralwasser gereicht.
Perfekt, um einen Cocktail zu trinken und den Tag ausklingen zu lassen.
Die urige Wanderhütte des Hotel Therme Bad Teinach lädt dazu ein, regionale Vesperspezialitäten von Küchenchef Thomas Kling und frisch gezapftes Brauhaus Bier zu genießen. Ob im rustikalen Ambiente in der Blockhütte oder auf der großen Sonnenterrasse: Hier lässt es sich gemütlich verweilen.
im nordwestlichen Baden-Württemberg im Teinachtal mitten im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord. Direkt am Haus befindet sich der hoteleigene Park mit Wasserfall. Von hier starten Wanderwege hinaus in die abwechslungsreiche Landschaft.
Flughafen Stuttgart
Autobahn A 8 Karlsruhe - A 81 Autobahndreieck Stuttgart .
Richtung Singen, Ausfahrt Gärtringen über B 28 und B 296 (23 km)
Autobahn A 8 Karlsruhe - Stuttgart Ausfahrt Pforzheim West, über B 296 (35 km) oder B 463 (37 km)
Autobahn A 8, A 81 Autobahndreieck Stuttgart,
Ausfahrt Leonberg, über B 295 (35 km)
Autobahn A 8, A 81 Stuttgart - Singen ,
Ausfahrt Gärtringen über B 28 und B 296 (23 km)
Die Station Bad Teinach-Neubulach liegt außerhalb von Bad Teinach. Bitte informieren Sie unsere Hotelrezeption 24 Stunden vor Anreise über Ihre Ankunftszeit. Wir holen Sie gerne ab.
Hbf Stuttgart mit InterRegioExpress oder InterCity nach Hbf Pforzheim
Hbf Pforzheim mit Regionalbahn nach Station Bad Teinach-Neubulach
Bitte informieren Sie uns 24 Stunden
Wir haben uns - wie immer - sehr wohl gefühlt.
Wir sind sehr zufrieden, weil unsere Erwartungen durch sehr freundliches, angenehmes, hilfsbereites, umsichtiges Personal, wohltuend unpraetentioese, klassisch-solide Gestaltung von Hotel und Therme, ausgezeichnete Kueche einschliesslich vorzueglich ausgewählte Weinvorschlaege, solide Preisgestaltung und das familiaere Klima voll und ganz erfuellt worden sind.
Seit der Neueröffnung des Therme-Hotels waren wir schon zum vierten Mal im Hotel Therme Bad Teinach und waren immer sehr zufrieden.
War in allen Bereichen, mehr als zufrieden, es fiel mir richtig schwer Abschied zu nehmen ! würde am liebsten ganz bei Ihnen einziehen ! werde es allen bestens weiterempfehlen !
im großen und ganzen gut
Sehr schönes Hotel mit hohem Erholungsfaktor!
tout était super Dans l'espace détente (piscine) il pourrait y avoir des fruits et des boissons mais joliment présentés Nous reviendrons
Ein sehr gutes Haus.
Die fehlende bzw. nur partiell vorhandene schwache WLAN-Ausleuchtung lässt das Hotel Therme Bad Teinach als Locaton für Business-Events als eher ungeeignet erscheinen. WLAN ist in Hotels ab 4 Sternen aktuell einfach Standard!
eine super schönes Hotel
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (Stand: November 2014)
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2.1 Vertragspartner sind htt Hotel Therme Teinach GmbH & Co. KG (Hotel) und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr … [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels]. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand … [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels].
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
