Weiterempfehlung: 92 %
Besucherbewertung:
Wir sind nach einigen Jahren Unterbrechung zurück ins Sonnengut gekommen. Unsere Erwartun...
Privatreisender (70 Jahre) - Dienstag, 30.September 2014 5
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Wellnessurlaub in der niederbayerischen Toskana
Im Süden Deutschlands, inmitten des Dreiländerecks Bayern, Böhmen und Oberösterreich, trifft man auf eine Landschaft mit sanft geschwungenen Hügeln, grünen Wiesen und Feldern, begrenzt von altem Baumbestand. Da sind Assoziationen mit dem bekannten Reiseziel in Italien nicht fern: „Niederbayerische Toskana“ wird die Gegend auch genannt. Unzählige Quellen mit warmem Heilwasser machen das Rottal zum größten Thermalzentrum Europas. Hier, an einem sonnigen Berghang, liegt das Wellnesshotel Sonnengut.
Entspannen im 70° warmen Heilwasser aus eigener Quelle, Schwitzen in den nach Feng-Shui-Prinzip eingerichteten Saunen oder präventive medizinische Behandlungen im hauseigenen Medical-Wellness-Center – im Wellnesshotel Sonnengut gibt es viele Möglichkeiten, um sich zu erholen. Der nahe gelegene, hauseigene Golfplatz „Bellavista“ ist mit den Golfcars des Hotels erreichbar. Das Golfmekka Bad Griesbach ist ebenfalls nur wenige Minuten vom Hotel entfernt mit . Hier treffen sich Golfer auf sechs 18-Loch- und drei 9-Loch-Plätzen. Anfänger lernen den Sport an Europas größter Golfakademie, während „Profis“ an den zahlreichen, vom Hotel organisierten Turnieren teilnehmen können. Besonders erholsam: die neuen Komfort-Zimmer und Suiten.
Das Wellnesshotel Sonnengut in Bad Birnbach bietet rollstuhlgerechte Zimmer, für Kinder gibt es eine extra Betreuung in den Ferien. Das Hotel ist mehrfach ausgezeichnet worden: Mit dem Umweltschutzsiegel in Gold, vom Feinschmecker Bayern sowie zuletzt als „Sport & Golfhotel des Jahres 2014“ in „Der große Restaurant & Hotel-Guide“.
Auf 2.500 qm bietet das Wellnesshotel Sonnengut eine vielseitige Badelandschaft mit Pools, Saunabereich, Fitness- und Behandlungsräumen sowie Medical-Wellness-Center.
Im Spa des Wellnesshotels Sonnengut werden u.a. Kosmetikprodukte von Babor verwendet. Neben klassischen Behandlungen gibt es auch Anwendungen mit Ultraschall. Zum puren Entspannen werden "Wohlfühlanwendungen" nach den Wünschen der Gäste zusammengestellt – ob ausgefallene Luxusbehandlungen mit hochwertigen Produkten der Ligne St. Barth, Anwendungen zum „Auftanken“ in der Ayurveda-Abteilung oder Paarwellness.
Medical Wellness-Center mit erfahrenen Therapeuten sowie einem Heilpraktiker und einem Physiotherapeuten.
die Städte Passau, Regensburg und Salzburg sowie natürlich der umgebende Nationalpark Bayerischer Wald. Im Rottal sind zahlreiche gotische Bauwerke zu besichtigen, zudem die Barockstadt Schärding und das mittelalterliche Altötting. In direkter Umgebung liegt das Vogelreservat „Unterer Inn“. Für Golfer gibt es hier beinahe paradiesische Bedinungen: In Bad Birnbach selbst liegt das größte Golf-Resort in Europa.
In nur 300 Metern Entfernung vom Wellnesshotel Sonnengut befindet sich einer der schönsten Golfplätze Bayerns: der Golfpark BELLA VISTA. Für Anfänger gibt es Kunstrasenbahnen mit unterschiedlichen Längen und farbig gekennzeichneten Hindernissen zum Üben sowie eine extra große Driving Range und einen 9-Loch-Kurzplatz. Fortgeschrittene finden hier 27 Golfbahnen (18-Loch Meisterschaftsplatz und 9-Loch-Kurzplatz). Für Profis stehen anspruchsvolle Spielbahnen bereit, die sich über drei Hügel und Täler erstrecken. Kurswünsche und Greenfee-Buchungen kann man an der Rezeption des Sonnengut äußern, selbstverständlich erhalten die Gäste eine Ermäßigung.
Ein weiteres Highlight für Golfer ist das nur wenige Kilometer von Bad Birnbach entfernte HARTL GOLF RESORT BAD GRIESBACH. Hier erhalten die Gäste des Hauses eine Greenfee-Ermäßigung von bis zu 30% auf den Anlagen Jaguar, Beckenbauer, Uttlau, Lederbach und Brunnwies – die Rezeptionsmitarbeiter buchen die Startzeiten nach den individuellen Wünschen der Gäste und übernehmen auch die Anmeldung zu Turnieren auf den genannten Plätzen.
Der Küchenchef des Sonnengutes wählt seine Produkte mit größter Sorgfalt aus: Das Fleisch stammt aus der Zucht heimischer Bauern, das Rindfleisch aus "Bayerwald Beef"-Muttertierhaltung, Getreide, Obst und Gemüse aus natürlichem Anbau. Das ergibt leichte Menüs aus der bayrisch-österreichischen Küche mit mediterranen Anklängen.
Restaurantchef Bernhard Aigner und sein Team servieren abends als Gourmet-Wahlmenü vier Gänge. Einmal wöchentlich gibt es ein Rottaler Landbüfett sowie ein Gala-Menü in fünf Gängen. Empfehlenswert: Die umfassende Weinkarte mit Spitzenweinen vor allem aus Österreich, Italien und Deutschland.
Gehobene Regionalküche, vom Feinschmecker Bayern ausgezeichnet, bietet das A-la-carte Restaurant unter der Leitung von Küchenchef Christian Gsödl Hirschstub’n seinen Gästen. Hier kann man geschmacklich auf Entdeckungsreise gehen durch die Region: Hirschrücken mit Kakaobohnen an Hagebutten-Chilisoße oder Rottaler Tapas – Vertrautes überraschend neu interpretiert und immer mit Bodenhaftung.
„Es gibt 365 gute Gründe, um das ganze Jahr über zu feiern…“ – so das Motto des Wellnesshotels Sonnengut. Tatsächlich bietet Haus das viele Ge
legenheiten dazu: beim Lieblingscocktail, Tanzen – oder am besten beidem zugleich.
in Bayern im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn an einem sonnigen Platz über dem ländlichen Bad Birnbach. Direkt am Hotel verlaufen Rad- und Wanderwege, auf denen man auf Entdeckungsreisen durch die bäuerliche Kulturlandschaft gehen kann.
aus Richtung München:
- A94 Richtung Passau, dann bis Mühldorf,
Simbach Abzweig Pfarrkirchen nach Bad Birnbach
- B388 über Erding, Eggenfelden, Pfarrkirchen nach Bad Birnbach
- A92 bis Ausfahrt Landau, auf die B20 bis Abzweig Pfarrkirchen, weiter nach Bad Birnbach
aus Richtung Nürnberg:
A3 über Regensburg, Passau Ausfahrt Pocking nach Bad Birnbach
aus Linz/Wien:
über die A1/A8 Ausfahrt Pocking nach Bad Birnbach
aus Zürich:
A1 Richtung Lindau, A96 Richtung München
Wir sind nach einigen Jahren Unterbrechung zurück ins Sonnengut gekommen. Unsere Erwartungen haben sich 100% erfüllt-wir haben uns wiederum sehr umsorgt gefühlt und die Zeit sehr genossen. Selten findet man ein so gut geführtes und gepflegtes Hotel, besondere Herzlichkeit und Freundlichkeit bestimmen die Atmospäre.- Obwohl wir eine lange Anreise haben, werden wir sicherlich bald wiederkommen.-
super, super, super, usw.
Hatte 4 Tage Detox und 1 Verlängerungstag gebucht. Meine Erwartungen wurden erfüllt und alles war bestens.
Im großen und ganzen sind wir mit dem wellnessaufenthalt sehr zufrieden, Ist halt sehr auf ältere Menschen ausgerichtet. Bis auf die schreienden Kinder beim buffet war es sehr ruhig und entspannend. Die Massagen waren etwas lasch, aber nach wiederholten ansprechen war auch das zu lösen. Was den Kosmetikspabereich angeht, bin ich etwas enttäuscht. Mal davon abgesehen, dass ich um 20 Minuten beschissen wurde und die dame recht "weich" und mehr am streicheln als am massieren war,war das Verhältnis vom preis sehr unbefriedigend. Ansonsten danke ich nochmal den netten und äußerst aufmerksamen Rezeptionsdamen
Schönes Hotel mit durchweg freundlichem Service, Halbpension ok, mit einem Ausreißer, Saunabereich eher dürftig, ansonsten sehr schöner Spa Bereich der zum Wiederkommen einlädt.
Insgesamt ein sehr gut geführtes Hotel, das durch seine Qualität und sein sehr gutes Personal überzeugt. Allein der Hausherr erweckte den Eindruck, dass ihm die Golfgäste mehr am Herzen lagen als die anderen Besucher.
Es war ein rundum perfekter Wellnessurlaub
Alles Bestens!!!! Immer wieder gerne. Danke fuer Alles.
Hier kann man sich einfach nur wohlfühlen!
Möchte nächstes Mal im Zimmer 322 übernachten.
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbrau-cher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Über-schreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufent-haltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktritts-recht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außeror-dentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hier-von ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmun-gen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelauf-nahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
